Streitschrift

Streitschrift
Streit:
Das altgerm. Substantiv mhd., ahd. strīt, niederl. strijd »Kampf, Hader, Wettstreit, Rechtskonflikt, Meinungsstreit«, schwed. strid »Kampf, Streit« geht vermutlich von einer Grundbedeutung »Widerstreben, Starrsinn, Aufruhr« aus, die in den älteren dt. Sprachstufen und im Nord. noch auftritt (vgl. z. B. aisl. strīđr »hartnäckig, widerspenstig«). Es gehört also wohl zu der unter starren dargestellten Wortgruppe. Als Bezeichnung des Waffenkampfes gilt »Streit« heute nur dichterisch und in Namen historischer Waffen wie Streitaxt (spätmhd. strītax) und Streitwagen (15. Jh.); beachte noch Streitmacht »bewaffneter Verband« (18. Jh.). Sonst bezeichnet »Streit« heute besonders den Rechts- und den Meinungsstreit (beachte dazu Streitfall ‹19. Jh.› und Streitschrift »polemische Abhandlung« ‹16. Jh.›) sowie den persönlichen Zank (z. B. in ugs. Streithammel »zänkischer Mensch«, nach 1800). – Abl.: streitbar (mhd. strītbæ̅re »kriegerisch, kampftüchtig«); streitig »umstritten« (in der Wendung »jemandem etwas streitig machen« »jemandem das Anrecht auf etwas bestreiten«, 16. Jh.; mhd. strītec, ahd. strītig bedeutete u. a. »kampflustig; starrsinnig«; s. auch strittig), dazu Streitigkeit »Zwist« (17. Jh.). Das Verb streiten (mhd. strīten, ahd. strītan, niederl. strijden, mit schwacher Flexion asächs. strīdian, aisl. strīđa) entspricht in seinen Bedeutungen dem Substantiv. Zu dessen Bedeutung »Wortstreit« stellen sich im Nhd. die Zusammensetzung abstreiten »leugnen« (mhd. abestrīten »im Kampf abgewinnen«) und das adjektivische 2. Part. umstritten (19. Jh.) sowie die Präfixbildung bestreiten »für nicht zutreffend erklären; streitig machen« (so seit dem 18. Jh.; vorher wie mhd. bestrīten für »angreifen, bekämpfen« gebraucht; die Bedeutung »die Kosten tragen; bewältigen« hat sich im 17. Jh. aus dem übertragenen Gebrauch im Sinne von »einer Sache gewachsen sein« entwickelt).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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